Callcenter-Betrug - Schützen Sie sich und Ihr Geld!
Es gelingt dreisten Betrügern immer wieder vor allem ältere Menschen um Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände zu bringen. Und dies, obwohl es kaum einen Bereich gibt, in dem so viele Warnungen per Radio, Zeitungen, Flyer und Vorträge der polizeilichen Fachberater rausgehen. Denn die professionellen Banden agieren hochprofessionell – sie passen ihre Betrugsmaschen extrem schnell an und legen damit selbst wohlinformierte Menschen herein, die dachten, ihnen könne das niemals passieren.
"Legen Sie auf!" lautet der entsprechende Appell. "Stattdessen 110 wählen."
Schockanruf - Was ist das?
Die sogenannten "Schockanrufer" sind Personen, die sich am Telefon als Verwandte oder als ein mit dem Vorgang betrauter Polizeibeamter oder Rechtsanwalt ausgeben. Sie berichten, dass entweder sie selbst als angeblicher Verwandter (meist Sohn oder Enkel) oder ihr vermeintlicher Mandant einen Verkehrsunfall verursacht und dabei Personen bzw. Kinder schwer verletzt haben soll. Nur durch die sofortige Zahlung eines Geldbetrags in bar habe der Verwandte keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten.
Es kommen aber auch Anrufe an, bei denen vorgegeben wird, dass das Geld und Wertsachen im Bankschließfach nicht mehr sicher seien und zur Verwahrung an die Polizei übergeben werden müssten. Als Variante wird den potenziellen Opfern auch gesagt, dass es sich bei deren Geld, das auf dem Bankkonto liegt, um Falschgeld handelt, das durch die Polizei überprüft werden muss.
In jedem Fall handelt es sich jedoch um Betrugsmaschen, um die vorwiegend älteren Menschen zu verunsichern und sie dazu zu bewegen, Geld zu übergeben oder zu hinterlegen.
So können Sie sich vor Telefonbetrügern schützen:
Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste.
Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen!
Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
Bedenken Sie: Niemals ist die Behandlung eines Unfallopfers von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig.
Mehr Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.polizei.bayern.de/mam/praevention/schockanruf_pp.pdf