Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewirb dich für das Schöffenamt.

Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewirb dich für das Schöffenamt.

Im nächsten Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Jugendschöffen statt. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten ist der Jugendhilfeausschuss. Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Es besteht die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

 

Der Markt Pressig sucht Bewerberinnen und Bewerber, die im Gemeindegebiet wohnen und am 1. Januar des Wahljahres zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richterinnen / Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen / Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelferinnen / Bewährungshelfer etc.) und Religionsdienerinnen und Religionsdiener sollen nicht zu Jugendschöffinnen oder Jugendschöffen gewählt werden. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen. Von Ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und / oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Jugendschöffinnen und Jugendschöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein.

 

Interessenten am Schöffenamt finden hier weiter Informationen.

 

Vorschläge können bis zum 13.01.2023 schriftlich im Einwohnermeldeamt abgeben werden.