Dorferneuerung Eila

26. März 2025: Einleitung des beantragten Vorhabens - Einfache Dorferneuerung Eila
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Einleitung des beantragten Vorhabens nach Nr. 4.4 der Dorferneuerungsrichtlinien
(DorfR) Einfache Dorferneuerung Eila


Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberfranken hat mit Schreiben vom 10.12.2024 mitgeteilt, dass es die Einfache Dorferneuerung Eila nach Nr. 4.4. DorfR einleitet.


Das Fördergebiet der öffentlichen Maßnahmen ergibt sich aus der beiliegenden Karte „Festlegung des Fördergebietes“.
Im Rahmen der Einfachen Dorferneuerung sollen unter der Bauträgerschaft des Marktes Pressig folgende Dorferneuerungsmaßnahmen gefördert und umgesetzt werden:

  • Neugestaltung der Dorfmitte mit Renaturierung des Dorfteichs
  • Erweiterung des Feuerwehrgebäudes um einen Dorfgemeinschaftsraum mit Sanitäranlage und Neugestaltung des Umfeldes (Option)

Bei der Durchführung der Einfachen Dorferneuerung bitten wir folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Bodenordnungsmaßnahmen oder andere rechtliche Regelungen sind seitens des ALE Oberfranken nicht möglich.
  • Der Gesamtzuwendungsbedarf aller Maßnahmen darf nicht unter 25.000 € liegen (Bagatellgrenze).


Die Förderung von Privatmaßnahmen im Rahmen der Einfachen Dorferneuerung Eila wird zugelassen.
Das Fördergebiet geht aus der Kartenbeilage „Fördergebiet Privatmaßnahmen“ hervor. Privatmaßnahmen können in einem Zeitraum von 6 Jahren nach der mit heutigem Datum erfolgten Einleitung beantragt werden.
Der Antrag auf Auszahlung der Förderung muss dem ALE spätestens 6 Jahre nach der Einleitung vorgelegt werden.
Antragsformulare und Infoblätter sind im Internet unter
www.stmelf.bayern.de/foerderung/dorferneuerung-inbayern/index.html abrufbar.
Private Kleinstunternehmen der Grundversorgung können auch für Maßnahmen außerhalb des Fördergebietes Anträge stellen.
Wenn die sonstigen Bestimmungen erfüllt werden, wird das Fördergebiet ggf. erweitert.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
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