Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger
Der Bund stellt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung.
Bund und Länder haben sich auf die Details dieser Härtefallregelung verständigt. Vor Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung werden in Bayern noch die erforderlichen Stellen eingebunden, insbesondere das Parlament.
Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks.
Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig. Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig.
Der Vollzug der Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundenen Energieträger soll in Bayern durch das Unternehmen KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (KPMG) erfolgen.
Der Antragsstart ist am 15. Mai 2023 geplant. Anträge können dann auf der Webseite gestellt werden.