Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Markt Pressig
In vielen Kommunen ist eine integrierte Stadtentwicklungsplanung bereits bewährte Praxis. Vor allem integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte (ISEK) haben sich aufgrund ihres hohen Gebietsbezuges als geeignetes Mittel zur Umsetzung integrierter Ziele und Maßnahmen erwiesen. Ein ISEK schafft konkrete, langfristig wirksame und vor allem lokal abgestimmte Lösungen für eine Vielzahl von Herausforderungen und Aufgabengebieten wie zum Beispiel städtebauliche, funktionale oder sozialräumliche Defizite und Anpassungserfordernisse.
Ein ISEK zeigt diese Problembereiche für einen konkreten Teilraum auf und bearbeitet sie ergebnisorientiert. Dabei berücksichtigt es regionale und gesamtstädtische Rahmenbedingungen. Nach der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung ist die Erstellung eines ISEK Fördergrundlage für sämtliche Programme der Städtebauförderung. ISEK sind damit ein zentrales Element der Städtebauförderung und für kommunale Akteure ein unverzichtbarer Teil ihres beruflichen Alltags.
Die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Pressig haben sich zusammen mit dem Marktgemeinderat, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung und unter fachlicher Begleitung der Planungsbüros CIMA Beratung + Management GmbH und DNR Daab Nordheim Reutler PartGmbB genau dieser Aufgabe gestellt.
Was innerhalb von zwei Jahren bei den zahlreichen Öffentlichkeitsbeteiligungsformaten, Lenkungsgruppensitzungen und Besprechungen herausgekommen ist, lässt uns umsetzungsstark und positiv in die Zukunft blicken!
Der Marktgemeinderat hat am 19.03.2024 den Bericht zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept und den Vorbereitenden Untersuchungen gebilligt und das Beteiligungsverfahren nach §§ 137 und 139 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Unterlagen liegen von Montag, den 15.04.2024 bis einschließlich Donnerstag, den 24.05.2024 zu den üblichen Dienststunden oder nach vorheriger Terminvereinbarung im Rathaus des Marktes Pressig (Hauptstr. 16, 96332 Pressig, Zi.Nr. 18 bei Herrn Heinlein) zur Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Außerdem sind die Unterlagen im Folgenden abrufbar. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 4a Absatz 4 Satz 2 BauGB.
1. Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Markt Pressig und Maßnahmenübersicht
2. VU Pressig Bericht und Anlagen
4. VU Rothenkirchen Bericht und Anlagen
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu den Unterlagen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Markt Pressig, den 11.04.2024
gez.
Stefan Heinlein
Erster Bürgermeister