Mindestens 1,5 Meter – so viel seitlichen Abstand müssen Autofahrer zu einem Radfahrer einhalten
Mindestens 1,5 Meter – so viel seitlichen Abstand müssen Autofahrer zu einem Radfahrer einhalten, den sie innerorts überholen.
Oft muss auch bei uns die Straße benutzt werden, da unsere Radwege noch nicht optimal ausgebaut sind. Leider auch teilweise noch nicht vorhanden.
Durch die Idee und die finanzielle Unterstützung des Triathleten und Finanzmakler Thomas Geiger mit seiner Firma „Geld & mehr“ machen Bürgermeister Daniel Weißerth und Stefan Heinlein auf diese Regel aufmerksam - und werben damit für mehr Sicherheit.
Im Haßlachtal ist nun die erste Aktion gestartet, die auf diese gesetzliche Regelung aufmerksam macht.
30 Plakate entlang den öffentlichen Straßen an den Straßenlaternenmasten werben für „Sicherheit durch Abstand“.
„Der Radverkehr in unseren Gemeinden soll sichtbarer und sicherer gemacht werden“,
Beide Bürgermeister aus dem Haßlachtal sind Thomas Geiger dankbar für den guten Impuls und die finanzielle Unterstützung.