Windenergie

Fakten zum Windkraft-Vorhaben des Marktes Pressig, gemeinsam mit der BaySF BayernWind GmbH:


Privilegierung - Warum es für den Markt Pressig wichtig ist jetzt aktiv zu werden

Der Freistaat Bayern verpflichtet bis zum Jahr 2027 1,1 % und bis zum Jahr 2032 1,8 % seiner Fläche für Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen.
Um dies zu erreichen, können die Kommunen selbst steuern welche Flächen ausgewiesen werden. Sollte das Flächenziel allerdings verfehlt werden, besteht automatisch die Möglichkeit, Flächen privilegiert zu bebauen. Die Planungshoheit der Gemeinde entfällt. Windenergieanlagen könnten dann unkontrolliert außerhalb dieser Gebiete errichtet werden.

Wie die Ausweisung im regionalen Planungsverband funktioniert, wird hier erklärt:

Weitere Informationen bietet die zugehörige Informationsbroschüre!

(Quelle: https://oberfranken-west.de/Regionen/Aufgaben/ )


Teilhabe & Wertschöpfung

Die Kommunen, Bürgerinnen und Bürger in der Region können auf mehreren Wegen von Windenergie profitieren. Es ist eine finanzielle Teilhabe an Windenergieanlagen möglich. Dies kann zum Beispiel in Form von Anlageprodukten, wie Nachrangdarlehen, über eine unternehmerische Beteiligung als Kommanditist einer Betreibergesellschaft oder als Mitglied einer Genossenschaft, die ein Bürgerwindrad betreibt, geschehen. Welche Form einer finanziellen Teilhabe angeboten wird, liegt im Ermessen des Betreibers, der sich bei seinem Angebot auch an der Nachfrage den jeweiligen Beteiligungsformen orientiert.

Durch maßgeblichen Einsatz Bayerns auf Bundesebene können Anlagenbetreiber Kommunen im Umkreis von zweieinhalb Kilometern um eine Windenergieanlage auf freiwilliger Basis mit bis zu 0,2 ct/kWh an den Einnahmen von Windenergieanlagen teilhaben lassen (§ 6 EEG) und so die Akzeptanz vor Ort stärken. Da die Zahlungen ohne Zweckbindung erfolgen, können die Gemeinden über diese Mittel frei verfügen.

Mit einem bayerischen Gesetz zur finanziellen Teilhabe, soll noch in diesem Jahr eine Regelung im Landtag eingebracht werden, durch welche betroffene Regionen stärker vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. Betreiber neu errichteter Windenergie- und Photovoltaikanlagen sollen künftig sowohl den Kommunen als auch den Bürgern ein Angebot zur finanziellen Beteiligung an den Anlagen unterbreiten müssen. Hierfür sollen mehrere Optionen zur Auswahl stehen, um eine Anpassung an die jeweiligen regionalen Besonderheiten zu ermöglichen.

Bei Planung, Bau und Betrieb der Anlagen können auch örtliche Firmen von Aufträgen profitieren. (Quelle: https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/windenergie_wissen/beteiligung )

Konkret für den Markt Pressig könnte dies pro Jahr und Anlage ca. 38.000 € aus der Gemeinwohlabgabe (§6 EEG) bedeuten.
Zusätzlich entsprechende Einnahmen aus der Gewerbesteuer des Windparks und Renditen aus Betieligungen an den Anlagen.
Die BaySF BayernWind GmbH haben sich bereits verpflichtet die 0,2 Cent umzusetzen.


Warum eignet sich der Wald besonders als Standort für Windenergiekraftanlagen?


Welche Emissionen und Immisionen gehen von Windkraftanlagen aus?

Weniger als man vermuten mag!
Umfassende Informationen über alle relevanten Themen findet man geordnet auf der Seite des Energie-Atlases.

https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wind/windenergie_wissen/emissionen


Infraschall, Recycling, Waldflächen-Rodung...die meisten Mythen zusammengefasst:

Mythen und Fakten zur Windenergie - Beantwortet vom Bundesverband für Windenergie

Weitere Faktenchecks zu diversen Themen sind hier zu finden:

https://www.wind-energie.de/aktuelles/faktenchecks/