Kindergarten und Kinderkrippe Rothenkirchen
Gut behütet im katholischen Kindergarten St. Franziskus in Rothenkirchen


In unserem Kindergarten und in der Kinderkrippe St. Franziskus in Rothenkirchen schenken wir Kindern Geborgenheit, Vertrauen und eine liebevolle Begleitung auf ihrem Weg.
Mit Herz, pädagogischem Engagement und christlichen Werten schaffen wir einen Ort, an dem sich die Jüngsten wohlfühlen, spielerisch lernen und sich in ihrer Persönlichkeit entfalten können.Hier entstehen Freundschaften, kleine und große Entdeckungen und unvergessliche Momente.
Lassen Sie Ihr Kind in einer warmen und fördernden Umgebung aufwachsen – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Unsere beiden Kindergärten in Rothenkirchen bestehen aus zwei Regelgruppen mit Platz für 50 Kinder im Alter von 2-6 Jahren.
"Schneckenhaus" mit 25 Plätzen für Kinder von 4 - 6 Jahren
"Kükennest" mit 25 Plätzen für Kinder vom 2 bis zum 4 Lebensjahr.
2 Krippengruppen "Bienen und Käfer" mit je 12 Kindern.
Öffnungszeiten und Adresse:
Kindergarten
Montag bis Donnerstag von 07.00 - 16.00 Uhr
Freitag von 07.00 bis 14.00 Uhr
Adresse: Beethovenstr. 2, 96332 Pressig
Kinderkrippe
Montag bis Freitag von 07.00 - 14.00 Uhr (Bei Bedarf auch bis 16.00 Uhr möglich)
Adresse: Kaiser-Karl-Str. 10, 96332 Pressig
Kontakt:
Tel.: 0 92 65/3 02 Mail: kita.rothenkirchen.fra@erzbistum-bamberg.de
Leiterin: Frau Melanie Polivka
Gebühren
Regelkind Kinder unter 3 Jahren/Krippe
• 3 - 4 Stunden: 130,00 € 170,00 €
• 4 - 5 Stunden: 145,00 € 190,00 €
• 5 - 6 Stunden: 160,00 € 210,00 €
• 6 - 7 Stunden: 175,00 € 235,00 €
• 7 - 8 Stunden: 195,00 € 260,00 €
• 8 - 9 Stunden: 210,00 € 290,00 €
• 9 - 10 Stunden: 230,00 € 320,00 €
Ermäßigungsbeitrag für Geschwisterkinder -- ab dem 2. Kind -15,00 € / ab dem 3. Kind -30,00 € (nur bei Regelkindern)
Der 100,- Zuschuss der Staatsregierung bei Regelkindern wird direkt an die Einrichtung gezahlt und in Abzug gebracht.
Bei Krippenkindern kann ein Zuschuss von max. 100,- direkt durch die Eltern beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Dieser wird bei Gewährung direkt an die Eltern ausgezahlt.
Das Spiel- und Getränkegeld wird direkt von der jeweiligen Einrichtung festgelegt.