Amtliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen des Marktes Pressig!

Satzungen und Verordnungen werden ausschließlich digital über das Internet unter https://www.pressig.de/rathaus-verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ amtlich bekannt gemacht.

Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen ausschließlich digital nach Satz 1 und zusätzlich durch Niederlegung zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde und Bekanntgabe der Niederlegung an der Gemeindetafel. Die Gemeindetafel befindet sich an der Vorderseite des Rathauses neben dem Haupteingang in der Hauptstraße 16, 96332 Pressig.

Der Anschlag an der Gemeindetafel erfolgt erst, wenn der Bekanntmachungstext in der Verwaltung niedergelegt ist, und wird frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann der Anschlag angebracht ist und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen. 

Pressig, 01.05.2026
gez.
Stefan Heinlein
1. Bürgermeister

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichenGemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung)